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Allgemeine Inkassobedingungen von mydebitors®


§ 1 Geschäftsgegenstand

mydebitors® bearbeitet
1. die Einziehung nicht titulierter, voraussichtlich unbestrittener Forderungen.
2. die Überwachung und Einziehung bereits titulierter Forderungen.

§ 2 Auftragsbearbeitung

1. mydebitors® ist berechtigt, die Einziehung der Forderung nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen. mydebitors® kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen oder das Einziehungsverfahren einstellen.
2. mydebitors® hat das Recht, dem Schuldner Teilzahlungen zu gestatten. Vergleiche mit dem Schuldner bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, sofern dessen Anspruch geschmälert wird.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,
1. mydebitors® nur solche Forderungen zum Einzug zu übergeben, die zum Zeitpunkt der Übertragung unbestritten sind;
2. Unterlagen, soweit sie für den Forderungseinzug von Bedeutung sind, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen;
3. eine Minderung der einzuziehenden Forderungen durch Zahlung, Gutschrift, Verzicht usw. mydebitors® unverzüglich anzuzeigen;
4. Verhandlungen mit dem Schuldner mydebitors® zu überlassen und die Forderung keiner anderen Stelle zur Bearbeitung zu übergeben. Im Falle der Zuwiderhandlung, insbesondere bei Verzicht oder Vergleichsabschluss durch den Auftraggeber oder einen Dritten ohne Einwilligung von mydebitors®, wird die Bearbeitungsgebühr fällig. Unberührt bleibt dadurch auch der Anspruch auf Ersatz der Auslagen.

§ 4 Vergütung

1. Als Vergütung wird - unabhängig vom Erfolg des Forderungseinzuges - entsprechend dem Wert der Hauptforderung beim Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr gemäß unserer Gebührentabelle erhoben..
2. Verauslagte Kosten für die Anschriften-, Inhaber- und Gesellschafterermittlung sind mydebitors® zu ersetzen.
3. Für mündliche Verhandlungen, die mydebitors® mit dem Schuldner führt, die Vereinbarung von Ratenzahlungen, deren Überwachung und Abwicklung wird eine Vergütung entsprechend der RVG zzgl. Auslagenpauschale und gesetzl. MwSt erhoben.
4. Die vom Auftraggeber mydebitors® geschuldete Vergütung wird vom Schuldner im Namen des Auftraggebers als Verzugsschaden oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung verlangt, d.h. neben der Haupt- und Nebenforderung beim Schuldner geltend gemacht.
5. Im Erfolgsfalle stehen mydebitors® die Verzugszinsen und die außergerichtlichen Mahnauslagen des Auftraggebers zu, soweit sie beim Schuldner eingezogen werden konnten.
6. Eingezogene Gelder - unabhängig davon, bei wem sie eingegangen sind - werden zuerst auf die Beitreibungskosten (Auslagen und Vergütungen), dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
7. Es bleibt mydebitors® das Recht vorbehalten, eingezogene Gelder mit eigenen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zu verrechnen. Insoweit erklärt der Auftraggeber die Abtretung zugunsten mydebitors®.

§ 5 Gebühren der Vertragsanwälte

1. mydebitors® wird die Forderungssache zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens, soweit ein solches notwendig wird, an Vertragsanwälte abgeben. Diese handeln im Namen des Auftraggebers und sind berechtigt, mydebitors® jederzeit Auskunft über den Stand des Verfahrens zu geben und Abrechnungen mit befreiender Wirkung gegenüber dem Auftraggeber über mydebitors® vorzunehmen.
2. Der Auftraggeber trägt die Gebühren und Auslagen der Vertragsanwälte.
3. Wurde die übergebene Angelegenheit seitens des Vertragsanwaltes mit dem Auftraggeber abgerechnet, so wird diese - sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht - mydebitors® zum Zwecke der Überwachung übergeben. Die Konditionen richten sich dann nach § 6 der Allgemeinen Inkassobedingungen von mydebitors®.

§ 6 Einzug ausgeklagter Forderungen/Kündigung

1. Die Forderung wird ohne jedes Kostenrisiko für den Auftraggeber eingezogen. Die Erfolgsprovision beträgt 50 % der Titulierten Hauptforderung zzgl. gesetzl. MwSt auch auf diejenigen Beträge, um die sich die einzuziehende Forderung mindert. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
2. Vergleiche mit dem Schuldner bedürfen nur dann der Zustimmung des Auftraggebers, wenn dessen Anspruch auf 50 % der Hauptforderung abzüglich gesetzl. MwSt geschmälert wird.
3. mydebitors® stehen die Verzugszinsen und sonstige Kosten, soweit solche eingezogen werden können, als zusätzliches Erfolgshonorar zu.
4. Der Auftrag kann vom Auftraggeber nur unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem die Kündigung ausgesprochen worden ist. Sind gerichtliche oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, Zahlungen vom Schuldner geleistet oder in Aussicht stehend, so ist die Kündigung erst nach Erstattung der entstandenen Kosten (Gebühren, Provisionen, Auslagen) zulässig.
5. Auch hinsichtlich des Einzugs ausgeklagter Forderungen gelten die übrigen allgemeinen Inkassobedingungen unter §§ 1 bis 8, sofern diese keine abweichenden Regelungen beinhalten.

§ 7 Verjährung, Haftung, Datenschutz

1. mydebitors® prüft die zur Einziehung übergebenen Forderungen nicht auf bereits eingetretene oder anstehende Verjährung. Insoweit ist eine Haftung von mydebitors® ausgeschlossen.
2. Bei Übernahme und Durchführung der Aufträge haftet mydebitors® nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Alle Ansprüche gegen mydebitors® verjähren in drei Jahren ab Datum der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Adresse des Auftraggebers.
3. Alle Aufträge werden in die Datenverarbeitung aufgenommen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass mydebitors® auch personenbezogene Daten der Schufa oder sonstigen Auskunfteien unter Beachtung des Datenschutzgesetzes übermittelt.

§ 8 Schlussbestimmung

1. Zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von mydebitors® schriftlich bestätigt werden.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit zulässig - der Sitz von mydebitors®.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, ungeachtet dessen, ob die Bestimmungen bei Vertragsabschluss oder aber später unwirksam werden. Stand Januar 2007