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Titelüberwachung und Titelüberwachung Plus

Bearbeitung Ihrer titulierten Forderungen im Inland

Um gegen im Inland sitzende Schuldner titulierte Forderungen* zu realisieren, bieten wir den Titel-Überwachungs-Service an. Wir versuchen alles, damit Sie einen Teil Ihrer Forderungen nicht abschreiben müssen. Wir ermitteln nicht nur durch Anfrage z.B. bei der Post, dem Einwohnermeldeamt, dem Gewerbeamt, dem Handelsregister oder den Schufa- Datenbanken die Anschrift Ihrer Schuldner oder den Drittschuldnern, sondern wir melden auch die offenen Forderungen.

 

Übergabe der Forderung erfolgt im Originaltitel an mydebitors. Auftragsbestätigung per Mail oder per Post. 1.Zahlungsaufforderung sofort oder nach erstem Fristablauf . Ist der Schuldner unbekannt verzogen, startet die Durchführung einer Anfrage z.B. bei der Post, dem Einwohnermelde-/Gewerbeamt, dem Handelsregister oder der Schufa- Datenbank.

Konnte der Schuldner nicht ermittelt werden oder liegen Negativmerkmale (z.B. EV, Haftanordnung, etc.) vor, führt dies zur Wiedervorlage des Mandates.

Konnte der Schuldner ermittelt werden, startet wieder die 1. Zahlungsaufforderung.

Bei Zahlungseingang auf das mydebitors-Konto werden eingezogenen Gelder monatlich ausgezahlt.** Mit der 2. Zahlungsauforderung startet unser aktives Telefoninkasso. (Oft die beste Möglichkeit, die finanzielle Situation des Schuldners aufzunehmen und eine Rückführung der Verbindlichkeit durch Zahlungsvereinbarungen* festzulegen.)

Ist nach der letzten Mahnung kein Geldeingang realisiert worden, leiten wir den Zwangsvollstreckungsauftrag und danach dann die Zwangsvollstreckung zur Sach-/ Forderungspfändung ein. Bleiben wir auch dann ohne Erfolg, wird der EV-Antrag, die Ladung zur EV und die Abgabe der EV eingeleitet. Wiedervorlage

 

* Zahlungsvereinbarungen sind z.B. Vollzahlung, Ratenzahlung/Aufschub oder Vergleich ** Eingehende Beträge werden nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 367 BGB) verrechnet *** Originaltitel sind rechtskräftige Urteile, Titel, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide,gerichtliche und notarielle Vergleiche und notarielle Vergleiche im Sinne von § 794 ZPO